Presseerklärung: Verwaltungsgericht erklärt die Bewertung Härles durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig und bestätigt Fortbestand des Deutschen Reiches nach 1945

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 22.12.2022 in seinem Urteil 13 K 2736/19 festgestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtswidrige und unzutreffende Bewertungen in Bezug auf Carsten Härle vorgenommen hat. In seinem Prüfbericht zur AfD 2019 führte das BfV zum AfD-Mitglied Härle aus: „Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der […]

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